Mieter darf Postboten einen Schlüssel überreichen

Jeder Mensch erhält seine BriefePostkarten und Zeitungen gerne zuverlässig und pünktlich.

Doch manchmal ist das für die Zusteller nur schwer zu machen – dann nämlich, wenn ihnen der Zugang zu den Briefkästen verwehrt ist. In einer solchen Situation muss es der Eigentümer einer Immobilie gestatten, dass der Mieter dem Postboten und dem Zeitungsausträger einen Schlüssel aushändigt. Das besagt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein aktuelles Urteil.

(Amtsgericht Mainz, Aktenzeichen 80 C 96/07)


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